Betriebsarzt
Die Beratung bezieht sich auf die betriebsärztlichen Aufgaben des Arbeitssicherheits- und des Arbeitsschutzgesetzes. Form und Umfang richten sich dabei nach den gegebenen betrieblichen Umständen.
Die Beratung beinhaltet insbesondere folgende Komplexe:
- allgemeine Informationen zu grundlegenden arbeitsmedizinischen Themen der Ergonomie, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie
- Haut- und Körperschutz mit Erarbeitung von Hautschutzplänen
- Arbeitshygiene mit praktischer Anleitung der Mitarbeiter
- Beiträge zur Organisation der Ersten Hilfe allgemein, zu Maßnahmen im Speziellen, Hinweise auf praktische Realisierung und Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung
- Arbeitszeitplanung bei Schichtbetrieb
- Realisierung der Vorgaben der Arbeitsstätten-Verordnung
- Bearbeitung sozialmedizinischer Fragen speziell für Schwerbehinderte, Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter
- Umgang mit Gefahrstoffen und deren toxikologische Bewertung
- Unfallgeschehen beobachten, auswerten und Maßnahmen vorschlagen
- Gefährdungskartei aufbauen und auf Termindurchführung hinwirken
- Stellungnahme zu speziellen Anfragen des Unternehmers oder von Arbeitnehmern z. B. bei Beschwerden am Arbeitsplatz
- Besichtigung spezieller Arbeitsplätze mit Stellungnahme bei konkretem Anlass
- Beurteilung der Einsatzfähigkeit von Schwerbehinderten, Arbeitnehmern nach langandauernder Erkrankung oder Schwangeren
Es handelt sich hierbei immer um Einzelprobleme, die teilweise eine gezielte Arbeitsplatzbesichtigung erforderlich machen, sofern dem Arzt nicht die gesamte Breite der Einwirkungen am Arbeitsplatz bekannt ist.