Gefährdungsbeurteilungen
Wir erstellen individuelle Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze, Arbeits- und Fertigungsverfahren und Arbeitsabläufe nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz. Durch die Gefährdungsbeurteilung ermitteln wir die Maßnahmen, die zum Arbeitsschutz der Beschäftigten in Unternehmen zwingend notwendig sind.
Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und den Einwirkungen auf die Arbeitnehmer durch äußere Einflüsse werden Arbeitsmittel untersucht sowie Arbeits- und Fertigungsverfahren und Arbeitsabläufe untersucht und beurteilt.
Wir untersuchen
- Gefahrenpotentiale
- Arbeitsabläufe
- Fertigungswege
- Allgemeine Arbeitseinrichtungen
- Arbeitsmittel
Wir überwachen
- Die Wirksamkeit der Maßnahmen
- Einhaltung der empfohlenen Maßnahmen